Ambulante Pflege

Krankenpflege

 

Flensburger HafenDie ASB Ambulante Pflege Flensburg übernimmt die sogenannte Behandlungspflege. Bevor wir die Behandlungspflege durchführen, muss diese vom Arzt verordnet werden. Die Verordnung geht dann zur Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse die verornete Behandlungspflege genehmigt hat, kann der Pflegedienst die entsprechenden Leistungen erbringen und abrechnen.

Die Behandlungspflege beim ASB Flensburg umfasst Tätigkeiten wie:

  • Verbandswechsel
  • An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfe
  • Verrabreichung von Medikamenten
  • Blutzuckermessung
  • Injektion von Spritzen
  • einmal Katheterisieren, Versorgung von suprapubischen Kathetern usw.

Die genannten Leistungen werden von den erfahrenen Pflegefachkräften des ASB Ambulante Pflege Flensburg durchgeführt. Die vom Pflegedienst geleistete Krankenpflege wird von der Krankenkasse finanziert, gesetzliche Grundlage hierfür ist SGB V §37 Abs. 2.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Krankenpflege haben, so wenden Sie sich gerne an den ASB Ambulante Pflege Flensburg. Wir beraten Sie gerne!

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